Aktuelles

Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019

Zum Jahresbeginn erfolgt eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle.

Der Mindestunterhalt wird zum 01.01.2019 erneut angehoben. Nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes beläuft sich der Zahlbetrag des Mindestunterhalts für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren dann auf 257,00 EUR monatlich. Für ein Kind im Alter von 6-11 Jahren erhöht er sich auf 309,00 EUR monatlich und für ein Kind im Alter von 12-17 Jahren auf 379,00 EUR monatlich. Für volljährige Kinder bleiben die Zahlbeträge unverändert.

Auch die Unterhaltsbeträge in den übrigen Einkommensgruppen werden entsprechend angepasst und liegen nun um 6,00 EUR bis 14,00 EUR höher als im Jahr zuvor. 

Zum 01.07.2019 wird auch das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind wird das Kindergeld dann 204,00 EUR anstelle von zuvor 194,00 EUR betragen.

Weil das Kindergeld hälftig beiden Elternteilen zugerechnet wird, führt die Kindergelderhöhung dazu, dass sich ab dem 01.07.2019 die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle wieder um jeweils 5,00 € reduzieren. Für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren sind dann 252,00 EUR monatlich zu zahlen. Für ein Kind im Alter von 6-11 Jahren beläuft sich der Zahlbetrag auf 304,00 EUR monatlich und für ein Kind im Alter von 12-17 Jahren auf 374,00 EUR monatlich.

Bei Fragen rund um den Unterhalt und die Düsseldorfer Tabelle setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.