Kompetenzen

Die Kanzlei Timm ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet und vertritt Unternehmen und Freiberufler ebenso wie Privatpersonen. Rechtliche Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und Familienrecht. In beiden Rechtsgebieten agiert Rechtsanwältin Timm als Fachanwältin. Auch in weiteren Tätigkeitsschwerpunkten steht sie Ihnen kompetent zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Bereich Rechtsgebiete.

Rechtsanwältin Timm verfügt über jahrelange Erfahrung, nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil und hält ihr rechtliches Fachwissen dadurch aktuell. Diese Kompetenzebene kombinieren wir grundsätzlich mit einer persönlichen und offenen Kommunikation, sodass jedem Fall individuell Rechnung getragen wird. Sie erhalten von Rechtsanwältin Timm immer eine fundierte und vor allem ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen und taktischen Möglichkeiten. Die darauf aufbauende Strategie bildet die Grundlage für unseren – und letztlich Ihren – Erfolg.

Rechtsgebiete

Neben der eigentlichen Vertragsgestaltung ist auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wesentliches Thema im Arbeitsrecht. Diese kann beispielsweise durch Kündigung oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erfolgen. Dabei sind sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite zahlreiche Punkte zu beachten. Neben der oft wichtigsten Frage nach einer Abfindung geht es beispielsweise auch um die Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die Urlaubsabgeltung, das Arbeitszeugnis, die betriebliche Altersvorsorge und die Arbeitspapiere. Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis kann rechtlicher Rat erforderlich werden. Hier geht es häufig um Themen wie Gratifikationen, Rückzahlung von Fortbildungskosten, Versetzung, Abmahnung oder Mobbing. Neben diesen und anderen individualarbeitsvertraglichen Fragestellungen umfasst das Arbeitsrecht auch kollektivrechtliche Aspekte, die insbesondere bei der Beratung eines Betriebsrates oder der Geschäftsleitung eine Rolle spielen.

Das Erbrecht umfasst auf der einen Seite die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei ist es hilfreich, im Rahmen einer anwaltlichen Beratung in Erfahrung zu bringen, welche Rechtsfolgen die gesetzlichen Regelungen für die eigene Lebenssituation bereithalten, um dann beurteilen zu können, ob die Errichtung einer davon abweichenden letztwilligen Verfügung sinnvoll ist. Dieser Fall tritt beispielsweise häufig bei der Unternehmensnachfolge ein. Auf der anderen Seite kommt es nach dem Eintritt eines Erbfalles immer wieder zu Auseinandersetzungen. Hier sind häufig Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche verbunden mit den damit einhergehenden Auskunftsansprüchen durchzusetzen. Auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erfordert – ebenso wie die Anfechtung eines Testaments – häufig anwaltliche Unterstützung.

Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung und die daraus resultierenden Rechtsfragen. Anlässlich einer Trennung sind viele finanzielle Dinge zu regeln wie beispielsweise der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt und der Kindesunterhalt, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und die Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums einschließlich eventuell vorhandener Immobilien – aber auch von gemeinsamen Schulden. Bei gemeinsamen Kindern ist es besonders wichtig, Vereinbarungen zu finden, aufgrund derer diese unter der ohnehin schon belastenden Trennung der Eltern möglichst wenig leiden müssen. Zu klären sind hier Fragen des Sorgerechts (insbesondere den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes betreffend), des Umgangsrechts und der gegenseitigen Auskunftspflichten. All diese Aspekte können anlässlich einer Trennung in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, um nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aber auch zu Beginn oder während einer Ehe ist es bereits möglich und vielfach auch empfehlenswert, durch einen Ehevertrag Regelungen für eine mögliche Trennung festzulegen, um im Falle eines Falles einen Rosenkrieg zu vermeiden. Weitere Themen des Familienrechts sind beispielsweise die Vaterschaftsanerkennung oder -anfechtung und die Adoption. 

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Inkassotätigkeit oft ein leidiges Thema. Nicht immer ist ein Inkassounternehmen die beste Lösung. Die Inkassotätigkeit durch eine Rechtsanwaltskanzlei bietet vielmehr die Möglichkeit, individueller zu agieren und die außergerichtliche Tätigkeit sowie die gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Geltendmachung „aus einer Hand“ zu erhalten.

Das Mietrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse. Insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen ist eine Kündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Alternativ kann eine Mietaufhebungsvereinbarung geschlossen werden. Aber auch im laufenden Mietverhältnis ist häufig Rechtsrat vonnöten, beispielsweise bei Mietmängeln und damit einhergehender Mietminderung, bei Mieterhöhungen oder im Hinblick auf Nebenkostenabrechnungen.

Im Wohnungseigentumsrecht kommt es ebenfalls immer mal wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern oder zwischen einem Wohnungseigentümer und der übrigen Wohnungseigentümergemeinschaft. Die – fristgebundene - Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist dabei ein zentrales Mittel zur Wahrung eigener Rechte.

Auch in der eigentlich schönsten Zeit des Jahres – im Urlaub – geht nicht immer alles gut. So können Reisemängel eintreten, die eine Minderung des Reisepreises oder gar einen Rücktritt von der Reise erfordern.
Hier sind kurze Fristen einzuhalten. Flugverspätungen sind ebenfalls immer wieder zu verzeichnen. Aufgrund der bestehenden europäischen Regelungen hierzu lohnt es sich, die pauschalierten Schadensersatzbeträge geltend zu machen.

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen macht oft die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um ungerechtfertigten Kürzungen bei der Schadensregulierung oder einer verzögerten Abwicklung wirksam entgegenzutreten. So geht es neben Verschuldensfragen häufig auch um Fragen in Bezug auf einzelne Schadenspositionen wie die Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung, die Reparaturkosten einschließlich der Umsatzsteuer, die Sachverständigenkosten und nicht zu vergessen eine angemessene Auslagenpauschale. Im Falle von Personenschäden kommen Heilungskosten, Schmerzensgeld und gegebenenfalls ein Haushaltsführungsschaden hinzu. Besonderheiten treten bei der Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder bei einem ausländischen Unfallgegner auf.

Aber auch bei Autokäufen kommt es zu rechtlichen Problemen im Rahmen der Gewährleistung oder der Garantie. Bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer kommt auch eine Anfechtung des Kaufvertrages in Betracht.

Die Erstellung von Verträgen (oder von Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen zu bereits bestehenden Verträgen) gehört zu den Dingen, bei denen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vor erheblichem Schaden bewahren kann. Auch bereits bestehende Verträge sollten manchmal auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüft werden, beispielsweise auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Rechtsprechung ist hier immer in Bewegung, sodass ein Vertragsmuster, das vor fünf Jahren noch in jeder Hinsicht auf dem aktuellsten Stand war, heute bereits zahlreiche unwirksam gewordene Regelungen beinhalten kann.